GesetzestexteTex­te aus­ge­wähl­ter Ge­setze, Ver­ord­nun­gen und Be­stimmun­gen zur Heiz- und Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung

Heizkostenverordnung gültig ab 1.10.2024

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG, Stand 05.12.2022

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)

Änderungen der Heizkostenverordnung

§ 6a: Neue Pflichten zu Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen
Ab 01.01.2022 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, den Nutzern neben den eigentlichen Abrechnungsdaten weitere Informationen mitzuteilen. Werden diese Informationen pflichtwidrig nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, dann besteht für die betroffenen Nutzer ein Kürzungsrecht nach § 12 Absatz 1 neuer Fassung. Die datenschutzrechtlichen Fragen sind in § 6b geregelt.



Novellierung der EU-Energieeffizienz-
Richtlinie (EED): Fernablesung und mehr 
Transparenz über den Energieverbrauch

Was ist das hauptsächliche Ziel der EU-Energieeffizienz-Richtlinie?

Damit die EU ihre Klimaziele erreichen kann, muss die Energieeffizienz in der Europäischen Union gesteigert werden. Die Richtlinie gibt den Endnutzern Maßnahmen an die Hand um Heizenergie und somit CO2 einzusparen. Die novellierte EED muss in Deutschland per Gesetz / Verordnung bis spätestens 01.12.2021 umgesetzt werden.



Änderung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen zum 1.1.2019

Das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (Bau-ModG NRW)“ trat am 1. Januar 2019 in Kraft. 


Bürgerliches Gesetzbuch (Auszüge)

Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte
Titel 2 Willenserklärung

WEG (Auszüge) - Stand 05.12.2014

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)

§ 28 WoFG

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)

NMV 1970 (Auszüge)

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970 – NMV 1970)

WoFlV

Verordnung  zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)

BetrkV

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV)

EnEG

Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG)

EnEV (ohne Anhänge)

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)

Informationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG

Anzeigepflicht

Zum 01.01.2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. Die Verwender neuer oder erneuerter Messgeräte, haben diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.

MessEG

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)

MessEV (ohne Anlagen)

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)

In eigener Sache

Achtung: In letzter Zeit sind verstärkt E-Mails im Umlauf, deren Anhänge Viren enthalten. Daher nehmen wir nur noch E-Mails mit Anhang an, die PDF- (unverschlüsselt) oder Bilddateien enthalten! E-Mails OHNE ANHANG werden selbstverständlich weiterhin angenommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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