Wichtiges auf einen Blick
Wichtiges zum Thema Heizkostenabrechnung auf einen Blick
Mietnebenkosten
Mietnebenkosten sind die Entgelte, die Mieter neben der Grundmiete zahlen müssen. Dazu gehören insbesondere die Betriebskosten. Dies sind die Kosten, die den Eigentümern durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Betriebskosten können auf Wohnungsmieter nur umgelegt werden, soweit die Umlage vertraglich vereinbart und gesetzlich zugelassen ist. Die Aufstellung der umlegbaren Betriebskosten enthält die Betriebskostenverordnung.
Heiz- und Warmwasserbereitungskosten
Sonderregelungen zur Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten bei zentralen Versorgungsanlagen enthält die Heizkostenverordnung. Diese fordert grundsätzlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung.
Ablese- und Abrechnungsgebühren
Die Kosten für die Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung gehören zu den Verwaltungskosten und können daher auf Wohnungsmieter grundsätzlich nicht umgelegt werden. Solange Zähler und Heizkostenverteiler zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten verwendet werden, sind die Gebühren für das Ablesen und Abrechnen der Geräte, einschließlich von Kaltwasserzähler, ausnahmsweise nach § 2 Nr. 2, 4-6 BetrkV, §§ 7, 8 HeizkV, § 21 NMV 1970 ("sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung") umlagefähig.
A+S Abrechnung und Verbrauchserfassung
Voraussetzungen für die A+S genauen Abrechnungen sind:
- Die modernen und präzisen A+S Messgeräte und deren Montage durch Fachkräfte
- Die genaue Ablesung durch geschulte Mitarbeiter
- Die mehrfache Überprüfung und Kontrolle aller Abrechnungsdaten auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und technischen Vorschriften.
Heizkostenverteiler – Bewertungsfaktoren
Die A+S Heizkostenverteiler arbeiten mit einer "Einheitsskala" bzw. einer neutrale Kodierstufe, d. h. die Verbrauchswerte ergeben sich aus Ablesewert * "B-Faktor".
Über den Bewertungsfaktor wird der Typ und die Leistungsfähigkeit des Heizkörpers berücksichtigt. Er resultiert aus der Normwärmeleistung des Heizkörpers sowie aus der Bau- und Montageart des Heizkostenverteilers. Bei der Produktskala ist der Bewertungsfaktor direkt in die Skalierung eingearbeitet, sodass er den Nutzern nicht offen erkennbar ist.
Ermittlung der Warmwasserkosten
Dient ein Heizkessel oder eine Wärmeübergabestation sowohl der Wärme- als auch der Warmwasserbereitung, so müssen die einheitlich entstandenen Kosten auf die beiden Kostengruppen verteilt werden. Dazu stehen mehrere Verfahren zur Verfügung, die in § 9 HeizkV beschrieben sind. Nur wenn keine Messung und Errechnung möglich ist, kann der Anteil der Warmwasserbereitung mit 18 % der insgesamt verbrauchten Brennstoffe bzw. Wärmemenge angesetzt werden.
Grund- und Verbrauchskosten
Zu den Heiz- und Warmwasserbereitungskosten gehören auch Positionen, die nicht unmittelbar von einem konkreten Verbrauch abhängen. Diese sind zum Teil energetisch (Abgas-, Kessel-, Rohrleistungsverluste oder Verluste durch ungenügende Regeleinrichtungen) oder kostenmäßig (Wartungs-, Bedienungs-, Reinigungs- und Abrechnungskosten) bedingt. Weiter gibt es lagebedingte Unterschiede beim Wärmebedarf der einzelnen Wohnungen und Wärmetransmissionen zwischen den Wohnungen, welche die Nutzer kaum beeinflussen können. Daher sieht die HeizkV eine Umlage nach einem gemischten Umlageschlüssel vor. Ein Teil wird als sogenannte Grundkosten verbrauchsunabhängig umgelegt, während der andere Teil von mindestens 50 % als sogenannte Verbrauchskosten nach dem erfassten Verbrauch abzurechnen sind.
Aufbau und Gliederung der Abrechnung
Die A+S-Abrechnungen der Heiz-, Warmwasser- und Hausbetriebskosten sind durch ihre klare Gliederung (die den gesetzlichen Vorgaben folgt), die Nummerierung, die ausführlichen Erläuterungen sowie die zwischen den Spaltenüberschriften dargestellten Rechenschritte leicht in ihren Zusammenhängen zu verstehen und einfach nachzuvollziehen.
Sonderleistungen
Auf Wunsch erbringt die A+S GmbH weitere Sonderleistungen, wie die Errechnung zukünftiger monatlicher Vorauszahlungen für jeden Nutzer, die Berücksichtigung des Umlageausfallwagnisses, Nettoabrechnungen mit Mehrwertsteuerausweis oder den Austausch der Abrechnungsdaten auf elektronischem Wege.