Jahresarbeitszahlen der Wärmepumpen
Laut Heizkostenverordnung (§ 11) müssen Gebäude, die "überwiegend" von Wärmepumpen beheizt werden, nicht zwingend nach der Heizkostenverordnung und somit nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
In Mehrfamilienhäusern kommen oft bivalente Systeme zum Einsatz, das heißt bei Spitzenlast unterstützt ein zusätzlicher Heizkessel die Wärmepumpe – ob in solchen Fällen das Gebäude „überwiegend“, also zu mehr als 50 % durch die Wärmepumpe versorgt wird, hängt vom Anlagenkonzept ab. Doch ob mono- oder bivalent, eine verbrauchsbasierte Abrechnung der Betriebskosten von Wärmepumpen ist in jedem Fall zu empfehlen. Selbst besonders effiziente Geräte benötigen rund 25 % Antriebsenergie (in der Regel Strom oder Gas), um 100 % Heizwärme zu erzeugen. Dazu kommen die Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage. Werden diese Kosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet, motiviert das die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Energie. Weitere Informationen zu den Jahresarbeitszahlen der Wärmepumpen finden Sie in untenstehender PDF-Datei.
Jahresarbeitszahlen der Wärmepumpen (kompletter Artikel)
Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Klima Innovativ e.V. - www.jahresarbeitszahlen.info.