A+S Heizkostenverteiler HKV-V91 / V112
Ausstattung von Einrohrheizungen
Die Einsatzgrenzen, der nach dem Verdunstungsprinzip arbeitenden Heizkostenverteiler ergeben sich aus der seit November 1994 geltenden Euronorm DIN EN 835 und den Ermittlungen der Einsatzgrenzen der einzelnen Geräte bei der jeweiligen DIN-Prüfung.
Im Abschnitt 6.1.1 der obengenannten Norm ist die untere Temperatur-Einsatzgrenze festgelegt
Es gilt für HKV der Klasse B: | tmin = 55 °C |
Für HKV der Klasse A: | tmin = 60 °C |
Dabei ist tmin der niedrigste zulässige Wert der mittleren Auslegungs-Heizmediumtemperatur tm,A (Mittelwert zwischen Auslegungs-Vorlauf- und Auslegungsrücklauftemperatur). Die obere Temperatur-Einsatzgrenze tmax ist als höchster zulässiger Wert der mittleren Auslegungs-Heizmediumtemperatur definiert. Laut 4. und 5. Nachtrag zum Prüfgutachen 03.04.1991 nach § 5 der Heizkostenverordnung ergeben sich für den A+S Heizkostenverteiler V91 folgende obere Temperatureinsatzgrenzen bei Verwendung von
Dimethylmalonat: | tmax = 96,8 °C |
Methylbenzoat: | tmax =106,3 °C |
Da der V91 aufgrund der Verdunstungseigenschaften dieser beiden Messflüssigkeiten in die Klasse A einzuordnen ist, ergibt sich die Zulassung für folgende Temperatureinsatzgrenzen:
Mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur: | tmin = 60 °C |
tmax = 106,3 °C |
Diese Temperatureinsatzgrenzen gelten auch für die Messung von horizontalen und vertikalen Einrohrheizungen mit Beachtung der Besonderheit, dass sie an jedem Heizkörper im Einrohrheizkreis eingehalten werden (siehe Abschnitt 6.5. der DIN EN 835).
Unter Beachtung der spezifischen Temperatureinsatzgrenzen für die mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur tmin (60 °C ) und tmax (96 °C bzw. 106,3 °C) kann der A+S Heizkostenverteiler V91 bei horizontalen Einrohrheizungen, die nicht über einen Nutzer hinaus gehen und bei allen vertikalen Einrohrheizungen ohne Anwendung von Korrekturfaktoren KE eingesetzt werden.