Korrektes Ausfüllen der Abnehmeraufstellung
Gerade im Hinblick auf den Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVi) ist ein korrektes Ausfüllen der Abnehmeraufstellung unerlässlich. Ein fehlerhaftes Ausfüllen der Abnehmeraufstellung ist immer mit vermeidbarem Mehraufwand, Kosten und Nachfragen verbunden.
In den mit (1) gekennzeichneten Feldern ist immer der Eigentümername einzutragen und in den mit (2) gekennzeichneten Feldern ist immer NUR der Mietername einzutragen und NICHT noch zusätzlich der Eigentümername.