Ablesungen

Das übernehmen wir für Sie

  1. Während der Abrechnungsperioden
    Auf gesonderte Anforderung nehmen wir Zwischenablesungen bei Ein- und Auszügen von Nutzern oder zur Kostentrennung bei Eigentumswechseln vor und lesen alle Erfassungsgeräte für die jeweilige Nutzeinheit ab.
  2. Jährlich zum Ende der Abrechnungsperioden
    Zum Ende der festgelegten Abrechnungszeiträume lesen wir alle Messgeräte ab und händigen Ablesebelege an die Wohnungsnutzer aus.

Nach Abschluss der Jahresablesung ermitteln wir alle Verbrauchswerte für jede Nutzeinheit im Messzeitraum.

In eigener Sache

Achtung: In letzter Zeit sind verstärkt E-Mails im Umlauf, deren Anhänge Viren enthalten. Daher nehmen wir nur noch E-Mails mit Anhang an, die PDF- (unverschlüsselt) oder Bilddateien enthalten! E-Mails OHNE ANHANG werden selbstverständlich weiterhin angenommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Informationen

Infos zur Abrechnung

Fragen zur Abrechnung: Die meisten Heizkostenabrechnungen werden ohne Schwierigkeiten erstellt und durchgeführt. Jedoch stiegen in den letzten Jahren mit den abgerechneten Kosten auch die Auseinandersetzungen um die Abrechnung von Betriebskosten. ... Weiterlesen