Unterschiedliche Rauchwarnmelder-Bauweisen ...
... und ihre möglichen Inspektionsverfahren nach DIN 14676-1:2018-12
A+S R125 | A+S R129 A+S R133 |
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Aspekte der Betrachtung | Verfahren bei Rauchwarnmelder der Bauweise A Ohne Ferninspektion |
Verfahren bei Rauchwarnmelder der Bauweise C Komplette Ferninspektion (FI) |
Kontrolle der Energieversorgung | Vor-Ort-Inspektion spätestens alle 12 Monate + 3 Monate | Automatische Prüfung spätestens alle 12 Monate + 3 Monate |
Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion | Vor-Ort-Inspektion spätestens alle 12 Monate + 3 Monate | Automatische Prüfung spätestens alle 12 Monate + 3 Monate |
Kontrolle der Funktion des Warnsignals | Vor-Ort-Inspektion empfohlen alle 12 Monate, spätestens jedoch alle 30 Monate | Automatische Prüfung empfohlen alle 12 Monate, spätestens jedoch alle 30 Monate |
Kontrolle auf Öffnung des Raucheintritts | Vor-Ort-Inspektion empfohlen alle 12 Monate, spätestens jedoch alle 30 Monate | Automatische Prüfung empfohlen alle 12 Monate, spätestens jedoch alle 30 Monate |
Überwachung des Umfeldes auf freien Raucheintritt in 0,5 m | Vor-Ort-Inspektion empfohlen alle 12 Monate, spätestens jedoch alle 36 Monate | Automatische Prüfung empfohlen alle 12 Monate, spätestens jedoch alle 36 Monate |
Häufigkeit der Kommunikation der Ergebnisse der Inspektion an die inspektionsverantwortliche Stelle | Spätestens alle 12 Monate + 3 Monate | |
Austausch der Geräte | Nach Herstellerangaben, aber spätestens 10 Jahre + 6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme | |
Kontrolle der Demontage | Vor-Ort-Inspektion spätestens alle 12 Monate + 3 Monate | Automatische Prüfung spätestens alle 12 Monate + 3 Monate |
Kontrolle auf funktionsrelevante Beschädigungen | Vor-Ort-Inspektion spätestens alle 12 Monate + 3 Monate | Automatische Prüfung spätestens alle 12 Monate + 3 Monate |
Verschmutzungskompensation | Empfohlen | Erforderlich |
Batteriebetriebsdauer | Siehe DIN EN 14604 | Empfohlen mindestens 10 Jahre |
Quelle: Auszug aus DIN 14676:2018-12, Anhang F, Tabelle F1, S. 30ff: